Die Energiepreise sind so hoch wie nie. Im Vergleich. Unternehmer wie auch Privatpersonen trifft das empfindlich. Eine vom Gesetzgeber eigens dafür beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro soll hier gegensteuern und die finanzielle Belastung zumindest punktuell etwas abfedern. Doch was einfach klingt, verursacht erheblichen Mehraufwand in der Gehaltsabrechnung.
Wer erhält die Energiepreispauschale?
StB Bernd Lang, ETL ADHOGA Halle in Foodservice Magazin, 07/2022