Nicht alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch auch wenn es immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, lohnt es sich in vielen Fällen, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Durch zusätzliche Werbungskosten, weitere Sonderausgaben oder Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen kommt es oftmals zu einer Steuererstattung. Für diese sogenannte Antragsveranlagung haben Sie sogar vier Jahre Zeit. Sie können somit noch bis zum 31. Dezember 2023 eine Steuererklärung für 2019 abgeben.
Hinweis: Sind Sie dagegen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, z. B. weil Sie im vergangenen Jahr Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld bezogen haben, haben Sie die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2022 bereits verpasst, obwohl der Gesetzgeber diese coronabedingt verlängert hatte. Sie war daher nicht bis zum 31. Juli 2023, sondern bis zum 2. Oktober 2023 einzureichen. Werden Sie jedoch steuerlich vertreten, bleibt grundsätzlich noch Zeit, denn in diesem Fall sind die Steuererklärungen für 2022 sogar erst bis zum 31. Juli 2024 zu übermitteln.