Das Arbeitszeitrecht in Deutschland muss sich ändern. Das steht schon seit über vier Jahren fest. Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine solche Entscheidung getroffen. Im Jahr 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dann klar gemacht, dass es in Deutschland eine allgemeine Pflicht aller Arbeitgeber gibt, die Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nunmehr legt das Ministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesentwurf eines reformierten bzw. zu reformierenden Arbeitszeitrechts vor.
In ihrer aktuellen Expertenkolumne „Alles was Recht ist“ für die Cost & Logis fassen der ETL Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl die geplanten Änderungen zusammen. Grundlage der 13 Antworten ist im Wesentlichen der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.04.2023. Dabei betont Rechtsanwalt Uwe Schlegel, dass es bislang lediglich einen Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (den sog. Referentenentwurf vom 18.04.2023) gibt. Es bedarf also noch eines weiten Weges bis hin zu einem „fertigen“ Gesetz. Dies gilt auch für konkrete Inhalte, wobei feststehe, dass die (digitale) Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit komme und Arbeitgeber schon jetzt nicht mehr untätig bleiben dürften. „Die an die Arbeitgeberseite gerichtete Verpflichtung besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 verbindlich festgestellt, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufzuzeichnen ist. Laut BAG ist dies aktuell geltendes Recht.“
ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl begrüßt in seinem Kommentar die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit. Gegen die beeindruckende Zahl von 1,3 Milliarden gesammelten (dokumentierten!) Überstunden im Jahr 2022 helfe dies aber nicht allein. Gerade im Gastgewerbe sei die benötigte Tages-Arbeitszeit im Vorfeld nicht immer minutiös kalkulierbar. „Wenn das Problem auf der Hand liegt, warum sollten wir nicht über eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer Wochenarbeitszeit reden? Schließlich spricht auch die EU-Arbeitszeitrichtline von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wie hoch die ausfällt, wäre Gegenstand der Politik. Dass sie der Überstunden-Sammelei in einigen Branchen effizient etwas entgegenzusetzen hätte, scheint mir allerdings offenkundig“, so der Gastro-Experte.
Alles zum Fall lesen Sie in der aktuellen Kolumne „Alles was Recht ist“ auf:
https://cost-logis.de/2023/07/05/ein-neues-arbeitszeitrecht-kommt-was-das-fuer-unternehmer-bedeutet/
Im führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie Cost & Logis widmen sich Dr. Uwe P Schlegel und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat relevanten Themen für die Branche.