Eine Trennung ist in den meisten Fällen schmerzhaft und oft kompliziert. Das Arbeitsverhältnis bildet hier keine Ausnahme, wie ETL-Rechtsanwältin Aigerim Rachimow und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl in ihrer aktuellen Expertenkolumne „Alles was Recht ist“ feststellen.
Ein aktuelles Gerichtsurteil zum Thema „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb der Kündigungsfrist“ lässt aufhorchen: „Arbeitgeber, die den Verdacht auf Gefälligkeitsbescheinigungen haben, können künftig vermehrt auf eine Zeugenvernehmung des behandelnden Arztes setzen. Dies gilt jedoch nur, wenn fundierte Zweifel an der Diagnose bestehen und der Arbeitgeber diese hinreichend darlegen kann“, erläutert Aigerim Rachimow.
Erich Nagl stellt eine Tendenz fest, die möglicherweise in die falsche Richtung geht: „Man könnte auch behaupten, dass diese Entwicklung die Vertrauensbasis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiter erodiert.“ Der ETL ADHOGA-Leiter wirbt daher für präventive Maßnahmen: „Arbeitgeber sollten sich eher mit dem Aufbau eines vertrauensvollen Arbeitsumfelds befassen, anstatt die ärztliche Unabhängigkeit infrage zu stellen.“
Den konkreten Fall und weitere Praxistipps zu Rechten und Pflichten in der Trennungsphase finden Sie im aktuellen Expertenbeitrag in der „Cost & Logis“.
Zur aktuellen Expertenkolumne „Alles was Recht ist“
In „Cost & Logis“, dem führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie, widmen sich Aigerim Rachimow und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat branchenrelevanten Themen.