Letzte Chance Schlussabrechnung

ETL ADHOGA GASTRObriefing #96 gibt Last-Minute-Tipps an betroffene Unternehmer – Ärger um Fälligkeitsdatum und Bürokratie-Wahnsinn

09.06.2023

Den 30. Juni 2023 dürften sich Unternehmer in Deutschland mit Rotstift im Kalender markiert haben. Denn an diesem Tag laufen die Fristen für die Einreichung der Schlussabrechnungen für Coronahilfen ab. „Durch die widersprüchlichen Informationen und Verwirrungen, die durch die Beschaffenheit unseres föderalistischen Systems im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen allerorts entstanden sind, hat so manch ein Unternehmer das Thema der Schlussabrechnung vor sich hingeschoben“, so ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl. Im ETL ADHOGA GASTRObriefing #96 empfing er Dietrich Loll. Der Rechtsanwalt, Steuerberater und Leiter von ETL SteuerRecht begleitet das Thema Corona-Hilfen von Anfang an intensiv. Im branchenspezifischen Update für Hotel- & Gastro-Unternehmen von ETL ADHOGA, stand Dietrich Loll Rede und Antwort, um Unternehmern, die das Thema bislang aufgeschoben haben, ein paar Last-Minute-Tipps an die Hand zu geben.

Der 30. Juni ist dabei der Stichtag für alle Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen sowie für die November- und Dezemberhilfe, die in zwei Paketen gebündelt einzureichen sind. Damit geht eine Episode der coronabedingt mitunter bitter benötigten finanziellen Unterstützung, aber auch eine der Verwirrung, die aus Sicht vieler Antragsteller gespickt war mit widersprüchlichen Informationen und bürokratischen Hürden in ihre finale Phase. Und noch immer dominieren die Unklarheiten bei dem Thema, wie Dietrich Loll fast schon verzweifelt bilanziert. Vorsicht sei geboten: „Wir sehen, dass die Behörden sehr streng nachfragen und die Gerichte in der Zwischenzeit auch in einigen Urteilen die Unternehmen in die Pflicht nahmen. Ich fürchte, dass wir viele Nachfragen erleben werden und es zu erheblichen Rückzahlungen kommen kann.“

Die meisten Fragen der Unternehmer, die ihre Schlussabrechnungen noch abgeben müssen, kreisen um das Thema „Fälligkeit“. Denn nicht nur jeder Unternehmer, auch jeder prüfende Dritte und am Ende auch jede Genehmigungsstelle ist verpflichtet, sich bei den Rechnungen die Fälligkeit genau anzuschauen, rief Erich Nagl in Erinnerung. Dietrich Loll führte die Brisanz bei der Fälligkeit auf die vielen unterschiedlichen Hilfsprogramme zurück. Diese „deckten jeweils bestimmte Zeiträume ab. Wobei nur die Fixkosten erstattungsfähig waren, die in einen bestimmten Zeitraum fielen. Da konnte es schon passieren, dass ein Unternehmer eine Rechnung bekam, die außerhalb des förderungsfähigen Zeitraumes fiel“, erläuterte Loll. Zudem „haben sich in einzelnen Bewilligungsstellen der Bundesländer jeweils eigene Definitionen des Fälligkeitsbegriffes herausgebildet.“ So gelte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz das Datum der Rechnung als das entscheidende Fälligkeitsdatum. „Völlig außer Acht lassend, dass es noch ganz andere Sachverhalte geben könne.“ Dies sorge zusätzlich für Verwirrung und Ärger bei den betroffenen Unternehmen.

Auf letztere kämen nun noch einige Hausaufgaben zu. „Es wird Nachfragen geben. Da bin ich mir sicher!“ Ratsam sei es demnach, für den prüfenden Dritten einen Ordner – digital oder analog -anzulegen, in dem alle betreffenden Rechnungen und Dokumentationen, gesammelt und nach Beihilfezeitraum sowie getrennt nach Hilfsprogramm aufgeführt werden. Loll und Nagl legen in manchen Fällen nahe, zunächst einmal das Organisationsprofil für das Unternehmen anzulegen und dann einen Antrag auf Verlängerung der Frist bis Jahresende zu stellen. Dies sei durchaus möglich und verschaffe wertvolle Zeit. Zudem sei es ohne weiteres möglich, den prüfenden Berater für die Schlussabrechnungen zu wechseln, allerdings immer nur für alle Schlussabrechnungen eines Schlussabrechnungspaketes.

Alle weiteren Informationen und Tipps von Dietrich Loll, etwa zum Thema „Verbundenheit von Unternehmen“, der Förderfähigkeit von Hygiene-Maßnahmen und -konzepten zum Nachweis der Coronabedingtheit, gibt es kostenlos und in voller Länge beim ETL ADHOGA GASTRObriefing #96 zu sehen.

https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing/

Zur Podcast-Episode: https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing-podcast/

Zur ETL ADHOGA-Vorlage „Hygienekonzept für die Hotellerie und Gastronomie“:
https://www2.etl-adhoga.de/hygienekonzept_1

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ETL ADHOGA GASTRObriefing #96 gibt Last-Minute-Tipps an betroffene Unternehmer – Ärger um Fälligkeitsdatum und Bürokratie-Wahnsinn

Den 30. Juni 2023 dürften sich Unternehmer in Deutschland mit Rotstift im Kalender markiert haben. Denn an diesem Tag laufen die Fristen für die Einreichung der Schlussabrechnungen für Coronahilfen ab. „Durch die widersprüchlichen Informationen und Verwirrungen, die durch die Beschaffenheit unseres föderalistischen Systems im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen allerorts entstanden sind, hat so manch ein Unternehmer das Thema der Schlussabrechnung vor sich hingeschoben“, so ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl. Im ETL ADHOGA GASTRObriefing #96 empfing er Dietrich Loll. Der Rechtsanwalt, Steuerberater und Leiter von ETL SteuerRecht begleitet das Thema Corona-Hilfen von Anfang an intensiv. Im branchenspezifischen Update für Hotel- & Gastro-Unternehmen von ETL ADHOGA, stand Dietrich Loll Rede und Antwort, um Unternehmern, die das Thema bislang aufgeschoben haben, ein paar Last-Minute-Tipps an die Hand zu geben.

Der 30. Juni ist dabei der Stichtag für alle Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen sowie für die November- und Dezemberhilfe, die in zwei Paketen gebündelt einzureichen sind. Damit geht eine Episode der coronabedingt mitunter bitter benötigten finanziellen Unterstützung, aber auch eine der Verwirrung, die aus Sicht vieler Antragsteller gespickt war mit widersprüchlichen Informationen und bürokratischen Hürden in ihre finale Phase. Und noch immer dominieren die Unklarheiten bei dem Thema, wie Dietrich Loll fast schon verzweifelt bilanziert. Vorsicht sei geboten: „Wir sehen, dass die Behörden sehr streng nachfragen und die Gerichte in der Zwischenzeit auch in einigen Urteilen die Unternehmen in die Pflicht nahmen. Ich fürchte, dass wir viele Nachfragen erleben werden und es zu erheblichen Rückzahlungen kommen kann.“

Die meisten Fragen der Unternehmer, die ihre Schlussabrechnungen noch abgeben müssen, kreisen um das Thema „Fälligkeit“. Denn nicht nur jeder Unternehmer, auch jeder prüfende Dritte und am Ende auch jede Genehmigungsstelle ist verpflichtet, sich bei den Rechnungen die Fälligkeit genau anzuschauen, rief Erich Nagl in Erinnerung. Dietrich Loll führte die Brisanz bei der Fälligkeit auf die vielen unterschiedlichen Hilfsprogramme zurück. Diese „deckten jeweils bestimmte Zeiträume ab. Wobei nur die Fixkosten erstattungsfähig waren, die in einen bestimmten Zeitraum fielen. Da konnte es schon passieren, dass ein Unternehmer eine Rechnung bekam, die außerhalb des förderungsfähigen Zeitraumes fiel“, erläuterte Loll. Zudem „haben sich in einzelnen Bewilligungsstellen der Bundesländer jeweils eigene Definitionen des Fälligkeitsbegriffes herausgebildet.“ So gelte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz das Datum der Rechnung als das entscheidende Fälligkeitsdatum. „Völlig außer Acht lassend, dass es noch ganz andere Sachverhalte geben könne.“ Dies sorge zusätzlich für Verwirrung und Ärger bei den betroffenen Unternehmen.

Auf letztere kämen nun noch einige Hausaufgaben zu. „Es wird Nachfragen geben. Da bin ich mir sicher!“ Ratsam sei es demnach, für den prüfenden Dritten einen Ordner – digital oder analog -anzulegen, in dem alle betreffenden Rechnungen und Dokumentationen, gesammelt und nach Beihilfezeitraum sowie getrennt nach Hilfsprogramm aufgeführt werden. Loll und Nagl legen in manchen Fällen nahe, zunächst einmal das Organisationsprofil für das Unternehmen anzulegen und dann einen Antrag auf Verlängerung der Frist bis Jahresende zu stellen. Dies sei durchaus möglich und verschaffe wertvolle Zeit. Zudem sei es ohne weiteres möglich, den prüfenden Berater für die Schlussabrechnungen zu wechseln, allerdings immer nur für alle Schlussabrechnungen eines Schlussabrechnungspaketes.

Alle weiteren Informationen und Tipps von Dietrich Loll, etwa zum Thema „Verbundenheit von Unternehmen“, der Förderfähigkeit von Hygiene-Maßnahmen und -konzepten zum Nachweis der Coronabedingtheit, gibt es kostenlos und in voller Länge beim ETL ADHOGA GASTRObriefing #96 zu sehen.

https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing/

Zur Podcast-Episode: https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing-podcast/

Zur ETL ADHOGA-Vorlage „Hygienekonzept für die Hotellerie und Gastronomie“:
https://www2.etl-adhoga.de/hygienekonzept_1