Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024

Bundesregierung veröffentlicht Zeitplan für die Einführung

24.09.2024 — zuletzt aktualisiert: 27.09.2024

Deutschland ist ein Land der Zahlen. Unternehmer haben eine private Steuernummer, eine persönliche Identifikationsnummer, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Unternehmernummer, eine Betriebsnummer und eine Nummer auf dem Personalausweis. Jetzt kommt noch eine weitere Nummer dazu. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eigentlich bereits seit dem Jahr 2003 gesetzlich vorgesehen, aber seit nunmehr über 20 Jahren wurde sie nicht vergeben. Sie soll eine eindeutige Identifikation von Unternehmen bzw. Betrieben ermöglichen. Nun wurde der Regierungsentwurf der Wirtschafts-Identifikationsnummernverordnung veröffentlicht. Zuständig für die Vergabe der W-IdNr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Wie bekomme ich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen. Das BZSt wird dazu im Zeitraum Dezember 2024 bis voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2026 auf Anforderung des zuständigen Finanzamtes eine W-IdNr. an die jeweils wirtschaftlich Tätigen vergeben und mitteilen. Ein Antrag zur Vergabe ist also nicht erforderlich. Eine Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten:

  • wirtschaftlich tätige natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Einzelunternehmer und Freiberufler erhalten neben ihrer IdNr. also zusätzlich auch eine W-IdNr., sodass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.

Woraus besteht die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel für eine W-IdNr.: DE123456789-00001), um auch hier eine Abgrenzung bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu ermöglichen.

Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Für weitere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe und Betriebstätten eines wirtschaftlich Tätigen werden die Unterscheidungsmerkmale voraussichtlich ab 1. März 2026 zugeordnet.

Wie ist der Zeitplan der Umsetzung?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird am 24. Oktober 2024 eingeführt. Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die USt-IdNr. ist wie gewohnt für Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt, auch wenn sie für einige Unternehmen nahezu identisch ist

Die Vergabe erfolgt in Stufen. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt den wirtschaftlich Tätigen, denen bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. erteilt wurde, diese als W-IdNr. zu. Einem wirtschaftlich Tätigen, der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer ist und dem bis zum 30. November 2024 keine USt-IdNr. erteilt wurde, teilt das Bundeszentralamt für Steuern ab Dezember 2024 eine W-IdNr. zu, wenn für den wirtschaftlich Tätigen oder seinen Bevollmächtigten auf dem ELSTER-Portal ein Benutzerkonto eingerichtet ist. Den übrigen wirtschaftlich Tätigen soll ab dem 1. Juli 2025 eine W-IdNr. zugeteilt werden.

Es ist geplant, dass die W-IdNr. spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der wirtschaftlich Tätige alle seine wirtschaftlichen Tätigkeiten beendet hat, wieder gelöscht wird.

Unternehmensbasisdatenregister

Die W-IdNr. dient auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales und ressortübergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung.

Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only“-Prinzip). Zuständig für das Unternehmensbasisdatenregister ist das Statistische Bundesamt, an welches das BZSt die gespeicherten Daten zu W-IdNr. zu übermitteln hat.

Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im Umstellungszeitraum    

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Zusammenhang mit der Einführung der W-IdNr. darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen für einen kurzen Zeitraum Unternehmensdaten nicht aktualisiert werden können. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr. Es kann daher im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.

Tipp: Das BZSt empfiehlt daher, soweit möglich, Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular kann es zu Verzögerungen kommen.

Fazit: Eine neue Nummer und Unternehmer müssen nichts tun. Das ist doch eine erfreuliche Nachricht. Da es im Umstellungsprozess auch zu Verzögerungen kommen kann, ist geplant, dass die W-IdNr. zumindest bis Ende 2026 keine Pflichtangabe für Anträge oder Erklärungen ist.

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Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024

Bundesregierung veröffentlicht Zeitplan für die Einführung
Aktuelles
24.09.2024 — zuletzt aktualisiert: 27.09.2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024

Bundesregierung veröffentlicht Zeitplan für die Einführung

Deutschland ist ein Land der Zahlen. Unternehmer haben eine private Steuernummer, eine persönliche Identifikationsnummer, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Unternehmernummer, eine Betriebsnummer und eine Nummer auf dem Personalausweis. Jetzt kommt noch eine weitere Nummer dazu. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eigentlich bereits seit dem Jahr 2003 gesetzlich vorgesehen, aber seit nunmehr über 20 Jahren wurde sie nicht vergeben. Sie soll eine eindeutige Identifikation von Unternehmen bzw. Betrieben ermöglichen. Nun wurde der Regierungsentwurf der Wirtschafts-Identifikationsnummernverordnung veröffentlicht. Zuständig für die Vergabe der W-IdNr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Wie bekomme ich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen. Das BZSt wird dazu im Zeitraum Dezember 2024 bis voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2026 auf Anforderung des zuständigen Finanzamtes eine W-IdNr. an die jeweils wirtschaftlich Tätigen vergeben und mitteilen. Ein Antrag zur Vergabe ist also nicht erforderlich. Eine Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten:

  • wirtschaftlich tätige natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Einzelunternehmer und Freiberufler erhalten neben ihrer IdNr. also zusätzlich auch eine W-IdNr., sodass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.

Woraus besteht die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel für eine W-IdNr.: DE123456789-00001), um auch hier eine Abgrenzung bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu ermöglichen.

Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Für weitere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe und Betriebstätten eines wirtschaftlich Tätigen werden die Unterscheidungsmerkmale voraussichtlich ab 1. März 2026 zugeordnet.

Wie ist der Zeitplan der Umsetzung?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird am 24. Oktober 2024 eingeführt. Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die USt-IdNr. ist wie gewohnt für Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt, auch wenn sie für einige Unternehmen nahezu identisch ist

Die Vergabe erfolgt in Stufen. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt den wirtschaftlich Tätigen, denen bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. erteilt wurde, diese als W-IdNr. zu. Einem wirtschaftlich Tätigen, der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer ist und dem bis zum 30. November 2024 keine USt-IdNr. erteilt wurde, teilt das Bundeszentralamt für Steuern ab Dezember 2024 eine W-IdNr. zu, wenn für den wirtschaftlich Tätigen oder seinen Bevollmächtigten auf dem ELSTER-Portal ein Benutzerkonto eingerichtet ist. Den übrigen wirtschaftlich Tätigen soll ab dem 1. Juli 2025 eine W-IdNr. zugeteilt werden.

Es ist geplant, dass die W-IdNr. spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der wirtschaftlich Tätige alle seine wirtschaftlichen Tätigkeiten beendet hat, wieder gelöscht wird.

Unternehmensbasisdatenregister

Die W-IdNr. dient auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales und ressortübergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung.

Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only“-Prinzip). Zuständig für das Unternehmensbasisdatenregister ist das Statistische Bundesamt, an welches das BZSt die gespeicherten Daten zu W-IdNr. zu übermitteln hat.

Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im Umstellungszeitraum    

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Zusammenhang mit der Einführung der W-IdNr. darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen für einen kurzen Zeitraum Unternehmensdaten nicht aktualisiert werden können. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr. Es kann daher im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.

Tipp: Das BZSt empfiehlt daher, soweit möglich, Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular kann es zu Verzögerungen kommen.

Fazit: Eine neue Nummer und Unternehmer müssen nichts tun. Das ist doch eine erfreuliche Nachricht. Da es im Umstellungsprozess auch zu Verzögerungen kommen kann, ist geplant, dass die W-IdNr. zumindest bis Ende 2026 keine Pflichtangabe für Anträge oder Erklärungen ist.