Unwetterschäden: Finanzministerien helfen in der Not

Mehrere Bundesländer veröffentlichen Katastrophenerlasse mit steuerlichen Billigkeitsregelungen

11.06.2024 — zuletzt aktualisiert: 05.08.2024

In den letzten Monaten ist Deutschland mehrfach von heftigen Unwettern getroffen worden. Ob die Sturmflut an der Ostseeküste, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder die Hochwasserlagen im Saarland und im Süden des Landes. Überall stehen Menschen vor großen Herausforderungen. An fällige Steuern denken Betroffene dabei sicher nicht als Erstes. Und damit zu den vielen Sorgen nicht auch noch Probleme mit dem Finanzamt kommen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, die Geschädigte durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützen sollen.

Gleiche Maßnahmen in allen Bundesländern

Zum aktuellen Zeitpunkt haben folgende Bundesländer Erlasse mit Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht:

Die Erlasse sind inhaltlich größtenteils deckungsgleich, unterscheiden sich meist lediglich in der zeitlichen Anwendung. Folgende Maßnahmen sind Teil der Hilfe für Betroffene:

  • Stundungen im vereinfachten Verfahren
  • Möglichkeit von Ratenzahlungen
  • Vollstreckungsaufschub
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachter Spendennachweis
  • Spendenaktionen unschädlich für Gemeinnützigkeit von Körperschaften
  • Vereinfachter Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  • Verlust von Buchführungsunterlagen ohne steuerlich nachteilige Folgen
  • Sonderabschreibungen für Wiederaufbau und Wiederbeschaffungen
  • Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft (teilweise Erlass der Einkommensteuer)
  • Lohnsteuerfreie Unterstützung für Arbeitnehmer möglich
  • Vereinfachungsregelungen für Vermieter
  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände wie Hausrat oder Kleidung sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
  • Umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen wie Verzicht auf die Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

 Zeitliche Anwendung

Die zeitliche Anwendung der Maßnahmen unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Übersicht wird laufend aktualisiert:

Maßnahmen Schleswig-Holstein Saarland Baden-Württemberg Bayern Rheinland-Pfalz
Für bis xx.xx.xxxx fällige Steuern 31.01.2024 30.09.2024 31.10.2024 31.10.2024 30.09.2024
·         Stundung bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
·         Stundung mit Ratenzahlung 31.10.2024 31.05.2025 30.06.2025 30.06.2025 31.05.2025
·         Anpassung Vorauszahlungen bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
Spendennachweis vereinfacht bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
Betriebsausgaben vereinfacht bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
steuerfreie geldwerte Vorteile (Zufluss) bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024

 

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Aktuelles
11.06.2024 — zuletzt aktualisiert: 05.08.2024

Unwetterschäden: Finanzministerien helfen in der Not

Mehrere Bundesländer veröffentlichen Katastrophenerlasse mit steuerlichen Billigkeitsregelungen

In den letzten Monaten ist Deutschland mehrfach von heftigen Unwettern getroffen worden. Ob die Sturmflut an der Ostseeküste, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder die Hochwasserlagen im Saarland und im Süden des Landes. Überall stehen Menschen vor großen Herausforderungen. An fällige Steuern denken Betroffene dabei sicher nicht als Erstes. Und damit zu den vielen Sorgen nicht auch noch Probleme mit dem Finanzamt kommen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, die Geschädigte durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützen sollen.

Gleiche Maßnahmen in allen Bundesländern

Zum aktuellen Zeitpunkt haben folgende Bundesländer Erlasse mit Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht:

Die Erlasse sind inhaltlich größtenteils deckungsgleich, unterscheiden sich meist lediglich in der zeitlichen Anwendung. Folgende Maßnahmen sind Teil der Hilfe für Betroffene:

  • Stundungen im vereinfachten Verfahren
  • Möglichkeit von Ratenzahlungen
  • Vollstreckungsaufschub
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachter Spendennachweis
  • Spendenaktionen unschädlich für Gemeinnützigkeit von Körperschaften
  • Vereinfachter Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  • Verlust von Buchführungsunterlagen ohne steuerlich nachteilige Folgen
  • Sonderabschreibungen für Wiederaufbau und Wiederbeschaffungen
  • Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft (teilweise Erlass der Einkommensteuer)
  • Lohnsteuerfreie Unterstützung für Arbeitnehmer möglich
  • Vereinfachungsregelungen für Vermieter
  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände wie Hausrat oder Kleidung sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
  • Umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen wie Verzicht auf die Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

 Zeitliche Anwendung

Die zeitliche Anwendung der Maßnahmen unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Übersicht wird laufend aktualisiert:

Maßnahmen Schleswig-Holstein Saarland Baden-Württemberg Bayern Rheinland-Pfalz
Für bis xx.xx.xxxx fällige Steuern 31.01.2024 30.09.2024 31.10.2024 31.10.2024 30.09.2024
·         Stundung bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
·         Stundung mit Ratenzahlung 31.10.2024 31.05.2025 30.06.2025 30.06.2025 31.05.2025
·         Anpassung Vorauszahlungen bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
Spendennachweis vereinfacht bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
Betriebsausgaben vereinfacht bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024
steuerfreie geldwerte Vorteile (Zufluss) bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025 31.12.2024