Die Inflationsrate in Deutschland kletterte unlängst auf ihren historischen Höchststand seit 28 Jahren, die Negativzinsen für Bankguthaben betragen mittlerweile bis zu -1 Prozent – nur die Finanzbehörden schwammen mit 6 Prozent jährlichen Steuerzinsen noch immer auf der Hochzinswelle. Doch dieser Praktik hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun einen Riegel vorgeschoben, indem es die Steuerzinsen unlängst rückwirkend ab 2014 für verfassungswidrig erklärte.
Steuerzinsen verfassungswidrig – gibt es jetzt Geld zurück?
RA Frederic Sattler, ETL FJW STBG Essen in foodservice, 10/2021