Die Inflationsrate in Deutschland kletterte unlängst auf ihren historischen Höchststand seit 28 Jahren, die Negativzinsen für Bankguthaben betragen mittlerweile bis zu -1 Prozent – nur die Finanzbehörden schwammen mit 6 Prozent jährlichen Steuerzinsen noch immer auf der Hochzinswelle. Doch dieser Praktik hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun einen Riegel vorgeschoben, indem es die Steuerzinsen unlängst rückwirkend ab 2014 für verfassungswidrig erklärte.
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Steuerzinsen verfassungswidrig – gibt es jetzt Geld zurück?
RA Frederic Sattler, ETL FJW STBG Essen in foodservice, 10/2021