Wer hat Angst vor § 613a BGB? Nun, unsere ETL-Experten und Podcast-Hosts Dr. Uwe P. Schlegel und Dietrich Loll bringt nicht nur die Schutzvorschrift über die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs auf Puls. In der neusten Folge der aktuellen Staffel des beliebten Podcasts Schlegel & Loll – DER Talk sprechen der ETL-Arbeitsrechtler und der Rechtsanwalt und Steuerberater über steuerliche wie auch arbeitsrechtliche Voraussetzungen, Pflichten, Möglichkeiten und Irrtümer rund um die Themen Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe und Betriebsübergang.
Dabei betont Dietrich Loll, dass eine geplante Betriebsveräußerung oder gar -aufgabe rechtliche und steuerliche Folgen nach sich ziehe, von denen man zwar durchaus profitieren könne, deren Voraussetzungen aber einer Prüfung durch den Steuerberater bedürften. Es sei ratsam, sich dafür mehr Zeit zu nehmen, als ein Mandant aus dem Vorjahr, der mit seinen Plänen über eine Betriebsveräußerung zum Jahreswechsel kurz vor Weihnachten an Dietrich Loll herantrat und unseren bereits Weihnachtsmütze sowie Fäustlinge tragenden ETL-Experten überrumpelte.
Überrumpelt ist auch Uwe Schlegel, und zwar vom scheinbar unverwüstlichen Mythos, man könne den berühmt-berüchtigten Paragraphen 613a BGB bei einem Betriebsübergang übergehen. Diesen Mythos versucht Schlegel im Podcast zu entkräften – schließlich, erläutert der ETL-Arbeitsrechtexperte, regele die Schutzverordnung wertvolle Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer in einem solchen Falle. Gleichzeitig ranken sich eine Reihe weiterer Legenden um den Paragraphen, die, Schlegel mit einem Augenzwinkern, schon so manchen in die Heilanstalt geführt hätten. Höchste Zeit also für Aufklärung!
Wer darüber hinaus wissen möchte, ob Betriebsveräußerungen oder Betriebsaufgaben für größere steuerliche Alpträume bei Dietrich Loll sorgen, der möge doch in die aktuelle Folge von Schlegel & Loll – DER Talk reinhören.
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