Nach mehreren Anpassungsrunden in 2020 und 2021 stieg der gesetzliche Mindestlohn erneut zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto je Zeitstunde, ab 1. Juli 2022 gelten dann 10,45 Euro. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist zu prüfen, ob Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern über Änderungsvereinbarungen anzupassen sind. Besondere Vorsicht ist bei Mini-Jobbern geboten.
Mindestlohn 2022 – Sind Änderungsvereinbarungen nötig?
StB Erik Schumann, ETL ADHOGA Hamburg in foodservice, 01 & 02/2022