Trinkgeld – Last oder Lust? Unter dieser Frage lud ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl Gastronomen und Hoteliers am 23. August 2022 zur 77. Folge des ETL ADHOGA GASTRObriefings. Ausgangspunkt war die unter Branchenvertretern verbreitete Ansicht, dass sich bei den Gästen nicht nur die Höhe, sondern auch die grundsätzliche Bereitschaft, überhaupt Trinkgeld zu zahlen, in den letzten Monaten merklich verringert hat. Gemeinsam mit der ETL-Steuerberaterin Andrea Popiesch (Plus Advise ADMEDIO Krefeld), Alexander Scharf, (Geschäftsführer Luchs Akademie) sowie dem in der Hotellerieangestellten Lukas Hicks sprach Erich Nagl über geteilte Erfahrungen, Wertschätzung sowie rechtliche Fragen rund um das augenscheinliche „Reizthema“.
Der gelernte Hotelfachmann Lukas Hicks spürt diesen Trend am eigenen Leib. „Seit dem Ende der Lockdown-Zeit“, berichtet der 22-Jährige, „sind die Trinkgeld-Beträge peu à peu weniger geworden. Nun allerdings brechen sie regelrecht ein.“ Er selbst sei zum Glück nicht vom Tip abhängig, wisse allerdings, dass es vielen Kollegen innerhalb der Branche da anders geht. Insbesondere mit Hinblick auf den Personalmangel im Gastgewerbe bereitet ihm diese Tatsache Sorge: „Die Abhängigkeit vom Trinkgeld innerhalb der Branche ist hoch. Wäre es anders, könnte eine neue Generation von Mitarbeitern gewonnen werden. Denn diejenigen, die ihren Beruf nur aus Liebe zur Dienstleistung machen können, werden weniger.“
In vielen Betrieben werde Trinkgeld seit jeher als Bestandteil der regulären Vergütung des Mitarbeiters gesehen, legte Erich Nagl den Finger in eine uralte Wunde. Für Alexander Scharf, Geschäftsführender Gesellschafter der Gastro Urban GmbH und Geschäftsführender Gesellschafter der Luchs Akademie GmbH, eine „peinliche“ Bestandsaufnahme. „Trinkgeld ist eine sehr schöne Möglichkeit, auf der Beziehungsebene Gast-Mitarbeiter Wertschätzung auszudrücken. Damit habe ich aber als Geschäftsführer gar nichts zu tun und sollte damit dementsprechend auch nicht als Lohnergänzung kalkulieren“, mahnte er.
Die ETL-Steuerberaterin Andrea Popiesch warnte zudem Arbeitgeber vor rechtlichen Fallstricken beim Trinkgeld. Zwar dürfe man als Geschäftsführer moderierend treuhänderische Hilfestellungen bei der Aufteilung des Trinkgelds unter den Beschäftigten bieten, allerdings nicht bestimmen, wie die Aufteilung auszusehen habe. „Die Steuerfreiheit ist nur dann gewährleistet, wenn der Chef sich nicht zu sehr einmischt“.
Was das Gewerberecht zum Trinkgeld für Arbeitgeber sagt, welche Rolle das Vertrauen bei der Erfassung von Trinkgeld in den Betrieben von Alexander Scharf spielt, ob es ein Ost-West-Gefälle bei der Höhe des Trinkgeldes gibt und was eigentlich Adolph Freiherr Knigge zur idealen Höhe des Tips empfohlen hat, erfahren Sie in der aktuellen Folge des ETL ADHOGA GASTRObriefings.