Niedrige Garantiezinsen und hohe Inflationsraten sprechen nicht unbedingt für Produkte der betrieblichen Altersversorgung. Die Sorge vor Altersarmut und staatliche Subventionen befeuern jedoch diesen Baustein der Altersvorsorge weiterhin, sei es als Angebot des Arbeitgebers oder durch den gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. In beiden Fällen sind die Beiträge beim ersten Arbeitsverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei.
Betriebliche Altersvorsorge – Gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers?
StB Stefan Kruse, ETL ADHOGA Rostock in foodservice, 12/2021