Betriebliche Altersvorsorge – Gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers?

StB Stefan Kruse, ETL ADHOGA Rostock in foodservice, 12/2021

31.01.2022

Niedrige Garantiezinsen und hohe Inflationsraten sprechen nicht unbedingt für Produkte der betrieblichen Altersversorgung. Die Sorge vor Altersarmut und staatliche Subventionen befeuern jedoch diesen Baustein der Altersvorsorge weiterhin, sei es als Angebot des Arbeitgebers oder durch den gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. In beiden Fällen sind die Beiträge beim ersten Arbeitsverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei.

Weitere interessante Artikel
Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können unter bestimmten Bedingungen bis zu 600 Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Eintrag ins Gesellschaftsregister für GbR deckt OHG Fälle auf.
Wer seine Steuern nicht pünktlich zahlt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Für jeden angefangenen...

Betriebliche Altersvorsorge – Gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers?

StB Stefan Kruse, ETL ADHOGA Rostock in foodservice, 12/2021
Veröffentlichung
31.01.2022

Betriebliche Altersvorsorge – Gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers?

StB Stefan Kruse, ETL ADHOGA Rostock in foodservice, 12/2021

Niedrige Garantiezinsen und hohe Inflationsraten sprechen nicht unbedingt für Produkte der betrieblichen Altersversorgung. Die Sorge vor Altersarmut und staatliche Subventionen befeuern jedoch diesen Baustein der Altersvorsorge weiterhin, sei es als Angebot des Arbeitgebers oder durch den gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. In beiden Fällen sind die Beiträge beim ersten Arbeitsverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei.