Die KfW-Bank hat bereits über 150.000 Anträge auf Baukindergeld positiv beschieden. Familien erhalten 12.000 Euro für jedes Kind, das am Tag der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt ist. Die Auszahlung erfolgt in zehn gleichen Jahresraten. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug ins selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Eine Antragstellung vor Einzug ist nicht zulässig.
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei Familien mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind sind 15.000 Euro mehr zulässig. Entscheidend ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und seines Ehe- oder Lebenspartners bzw. des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Das Haushaltseinkommen ist zwingend anhand der Einkommensteuerbescheide nachzuweisen.
Nur das erste Wohneigentum wird gefördert
Baukindergeld gibt es nur für den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Wer bereits selbst- genutztes, vermietetes, durch Nießbrauch überlassenes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum besitzt, geht leer aus. Anders, wenn die bisher gemietete Wohnung gekauft wird.
Tipp
Neubauten sind noch förderfähig, wenn die Baugenehmigung vor dem 1. Januar 2021 erteilt wird bzw. noch in diesem Jahr mit dem Bau aufgrund einer Bauanzeige begonnen werden darf. Beim Wohnungs- oder Hauskauf muss der notarielle Kaufvertrag vor dem 1. Januar 2021 unterzeichnet werden. Ob es eine Verlängerung des Baukindergeldes geben wird, ist derzeit noch ungewiss.