Concierge

Das Magazin für die Branche!

Mit diesem Magazin möchten wir allen Gastronom:innen und Hoteliers, die oft so sehr vermisste Beratung in Form von relevanten und gut lesbaren Artikeln bieten. Neben unseren Steuerberater:innen unterstützen uns nun auch unsere Kolleg:innen der ETL Rechtsanwälte bei der inhaltlichen Gestaltung des Concierge-Magazins. Genau wie ein Concierge im Hotel, möchten wir unseren Leser:innen auf diesem Wege Tipps geben und auf ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Entsprechend widmen wir uns den für die Gastronomie und Hotellerie relevanten Themen und schaffen so mehr Transparenz im Regulierungsdschungel. Das beste daran? Ab sofort kannst Du unser „Concierge“-Magazin kostenlos herunterladen und Dich selbst überzeugen!

Alle Magazine zum nachlesen!

Concierge 02/2024
Unternehmensnachfolge im Fokus: Strategien und Herausforderungen

Die Unternehmensnachfolge ist ein vielschichtiger Prozess, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte umfasst. Gerade in der Hotel- und Gastronomiebranche stellt sie besondere Herausforderungen dar, da hier oft familiäre Strukturen und komplexe Vermögenswerte ineinandergreifen. Im Folgenden werden wesentliche Aspekte der Nachfolgeplanung beleuchtet, die für eine erfolgreiche Übertragung von Bedeutung sind.

Concierge 01/2024

In diesem Heft werfen wir einen Blick auf die E-Rechnungspflicht in Deutschland. Wann wird diese voraussichtlich verpflichtend eingeführt und macht es vielleicht Sinn , sich schon vorher damit zu befassen? Ebenso beleuchten wir die wachsende Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung für Unternehmen und analysieren die Vor- und Nachteile dieses Trends. Steuerliche Optimierung steht im Fokus unseres Artikels über Ehegattenverträge. Entdecken, wie geschickt gestaltete Verträge nicht nur persönliche Bindungen stärken, sondern auch finanzielle Vorteile bringen können. Im Bereich der Unternehmensfinanzen erfahrt Ihr, wie überschüssige Liquidität strategisch verwaltet werden kann. Auch dem mehrfach aufgeschobenen Wachstumschancengesetz widmen wir einen Beitrag Praxisnahe Tipps zur korrekten Abrechnung von Hotelleistungen runden das Themenspektrum ab. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die steuerlichen Herausforderungen der Stromautarkie am Beispiel der Hotellerie.

Concierge 02/2023 – Berufung: Concierge!

Es freut mich, dass Du nun unser Magazin „Concierge“ in Händen hältst und lesen kannst. Wie der gute Geist in einem Hotel, möchten wir Dir helfen, zurecht zu kommen ohne uns aufzudrängen. Meine Kolleginnen und Kollegen möchten mit ihren Beiträgen inspirieren. Aus diesem Grund haben wir uns in dieser Ausgabe für ein sehr weites Themenspektrum vom Minijobber bis zum Insolvenzkauf entschieden. So verschieden wie es Gäste sein können, sind auch die Situationen der Unternehmen nach Corona, Krieg in Europa sowie Inflation und Mitarbeitermangel in ungeahntem Ausmaß.

Wer die Nase im Wind hat, sich immer wieder informiert, hinterfragt und handelt, scheint auch durch schwierige Zeiten zu kommen. Möge dazu der eine oder andere Impuls für Dein Unternehmen hier enthalten sein. Das gesamte ETL ADHOGA Team wünscht Dir eine anregende Lektüre und steht für Rückfragen gern zur Verfügung.

Concierge 01/2023 – ein Magazin von ETL ADHOGA

Ganz offen gesagt haben wir uns ganz viele Fragen gestellt und längst nicht alle passen in dieses Vorwort. Ist ein eigenes Magazin überhaupt noch zeitgemäß und sollte es auch gedruckt werden oder nicht? Nach vielen Ideen und noch mehr Meinungen war uns klar wie es laufen sollte.

Wir wollen der Hoteliers und Gastronomen mit diesem Werk dienen, die oft so sehr vermisste Beratung in relevanten und gut lesbaren Artikel zukommen zulassen. Ein Concierge hat die wichtigen Tipps und erkennt die Wünsche und Bedürfnisse der Gäste. So wollen auch wir uns den relevanten Themen widmen, um Transparenz im Regulierungsdschungel anzubieten. Neben unseren Steuerberater*innen haben auch unsere Kollegen*innen der ETL Rechtsanwälte mit ihren Vorträgen und Artikel tatkräftig unterstützt, denken wir nur kurz an das Thema KuG. Mit dem neuen Namen schließen wir sie in den Kreis der guten Geister bzw. Autoren besser mit ein.