Zum Mitnehmen oder Hier-Essen?“ – diese Frage ist jetzt wieder öfter zu hören. Denn seit 1. Januar 2024 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der Regelsteuersatz von 19 %. Auch Sparmenüs bleiben ein Dauerbrenner. Obwohl die Finanzverwaltung hier die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen fordert, wird aktuell vor dem Bundesfinanzhof geklärt, ob alternativ auch die sogenannte Food-and-Paper-Methode anwendbar ist.
Umsatzsteuer - Aufteilung von Entgelten?
Foodservice | April 2024