Unternehmer mit Bargeldgeschäft sind in den letzten Jahren an einem Thema nicht vorbeigekommen – der Kassenführung. Besonders Besitzer von elektronischen Kassen mussten sich immer wieder auf Neuerungen seitens der Finanzverwaltung einstellen. So ist es bereits seit dem 1. Januar 2020 Pflicht, elektronische Registrierkassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) vor Manipulationen zu schützen. Nur wenige Kassenbesitzer können heute noch von Ausnahmeregelungen profitieren. Zum 31. Dezember 2022 läuft nun auch die letzte Übergangsfrist ab.
Kassenführung TSE – Was passiert eigentlich nach der letzten Übergangsfrist?
StB Nils Jung, ETL ADHOGA München in Foodservice Magazin, 06/2022