Wer im Jahr 2020 noch dachte, dass nach der Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zunächst einmal Ruhe ist, der wurde mit dem Wachstumschancengesetz eines Besseren belehrt. Denn der Gesetzgeber macht nicht Halt bei der Digitalisierung der Bareinnahmen. Nun wird auch der unbare Zahlungsverkehr digitalisiert und dies schon ab dem 1. Januar 2025.