Arbeitgeber aufgepasst: Lohnkosten ändern sich ab dem 01. Oktober

ETL ADHOGA klärt auf, worauf es jetzt zu achten gilt

26.09.2022

Ab dem 01. Oktober liegt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn bei 12,00 Euro brutto pro Stunde. Die Flexibilität der Entgeltgestaltung wird damit in einigen Branchen weiter eingeschränkt, aber keinesfalls entkräftet. Bei vielen Unternehmen besteht daher mehr Beratungsbedarf denn je. Denn mit dem Mindestlohn ändern sich auch die Bestimmungen bei Mindestlohn, Mini- und Midijobs – und damit bei Beschäftigungsverhältnissen, die in Hotellerie und Gastronomie weit verbreitet sind.

Für Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe gehen damit eine Reihe von Fragen, Unsicherheiten und Sorgen einher. ETL ADHOGA bringt ins Licht ins Dunkel und gibt Antworten auf die wichtigsten offenen Punkte. In einem aktuellen Beitrag für tophotel.de führt StB Mirko Ritter vom ETL ADHOGA Verbund aus Heilbronn aus, dass die Anpassung des Mindestlohns höhere Verdienstgrenzen und geänderte maximal zu leistende Arbeitsstunden pro Monat bei Mini- und Midijobs mit sich bringt. Zudem gibt es auch Auswirkungen auf die Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Auf einer neu eingerichteten Infoseite fasst ETL ADHOGA für dich alle Neuerungen und die wichtigsten Grundsatzinformationen zum Thema Lohn übersichtlich und informativ zusammen. Dort findest du u. a. eine Auflistung verschiedener Möglichkeiten zur Optimierung der Personalkosten sowie lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen an deine Mitarbeiter.

Noch Fragen offen? Auf der Infoseite Lohn kannst du ganz bequem in nur wenigen Klicks ein Erstgespräch mit unseren Spezialisten vereinbaren und dir ein Angebot einholen. Klick mal rein!

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Ab dem 01. Oktober liegt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn bei 12,00 Euro brutto pro Stunde. Die Flexibilität der Entgeltgestaltung wird damit in einigen Branchen weiter eingeschränkt, aber keinesfalls entkräftet. Bei vielen Unternehmen besteht daher mehr Beratungsbedarf denn je. Denn mit dem Mindestlohn ändern sich auch die Bestimmungen bei Mindestlohn, Mini- und Midijobs – und damit bei Beschäftigungsverhältnissen, die in Hotellerie und Gastronomie weit verbreitet sind.

Für Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe gehen damit eine Reihe von Fragen, Unsicherheiten und Sorgen einher. ETL ADHOGA bringt ins Licht ins Dunkel und gibt Antworten auf die wichtigsten offenen Punkte. In einem aktuellen Beitrag für tophotel.de führt StB Mirko Ritter vom ETL ADHOGA Verbund aus Heilbronn aus, dass die Anpassung des Mindestlohns höhere Verdienstgrenzen und geänderte maximal zu leistende Arbeitsstunden pro Monat bei Mini- und Midijobs mit sich bringt. Zudem gibt es auch Auswirkungen auf die Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

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